Gasheizungen müssen nicht generell raus. Tauschpflicht nur bei Konstantkesseln > 30 Jahre. Brennwert-Heizungen dürfen weiterlaufen. Neue reine Gasheizungen sind nur in Übergangsphase erlaubt (Pfalz: bis 30. Juni 2028 in meisten Gemeinden). Danach: 65%-EE-Pflicht — meist Wärmepumpe oder Hybrid. Förderung: 0 % für reines Gas, bis 70 % für Wärmepumpe.
GEG-Pflicht: Was muss wirklich raus?
Tauschpflicht § 72 GEG
Pflicht zum Austausch besteht nur bei:
- Konstanttemperatur-Kesseln (Standardkessel)
- älter als 30 Jahre
- nicht in der Heizgas-Niedertemperatur-Brennwert-Klasse
Heißt für Sie: Wenn Ihr Gas-Brennwertkessel von 2005 ist, müssen Sie ihn nicht tauschen. Erst wenn er kaputtgeht oder Sie aus Effizienzgründen neu wollen.
Ausnahmen
- Selbstbewohner: Wer sein EFH/ZFH seit Februar 2002 selbst bewohnt, ist von der Tauschpflicht befreit — bis zum Eigentümerwechsel.
- Härtefälle: Wer den Tausch wirtschaftlich nicht stemmen kann, kann auf Antrag eine Ausnahmegenehmigung bekommen.
65-%-Pflicht für NEUE Heizungen
Bei jedem Neueinbau einer Heizung gilt seit 2024: 65 % erneuerbare Energien Pflicht. Reine Gasheizungen sind als Neueinbau also nur erlaubt:
- In Hybrid-Konfiguration (Gas + Wärmepumpe oder Gas + Solarthermie)
- Als Übergang bis zur kommunalen Wärmeplanung der Gemeinde (siehe unten)
- In Härtefällen (kein Strom-Anschluss möglich, Denkmalschutz, etc.)
Defekte Gasheizung — was jetzt?
Reparatur möglich
Wenn Ihre Gasheizung repariert werden kann (defekte Pumpe, defekte Zündung, etc.) — repariert lassen. Gasheizungen, die vor 2024 in Betrieb genommen wurden, dürfen Sie reparieren und weiter betreiben, solange technisch sinnvoll.
Reparatur nicht mehr wirtschaftlich
Wenn die Reparatur teurer wird als die Anlage wert ist (Kessel ist 18 Jahre alt, Reparatur kostet 3.500 €): Tausch fällig. Dann gelten die GEG-Regeln für Neueinbau.
Heizung defekt im Winter
Notfall-Regelung: Wenn Ihre Heizung mitten im Winter ausfällt, dürfen Sie eine konventionelle Gasheizung als Übergangslösung einbauen — auch wenn sonst 65%-EE-Pflicht gelten würde. Sie haben dann 5 Jahre Zeit, auf eine konforme Heizung umzustellen. Die Übergangs-Gasheizung darf gemietet sein (z. B. von Lichtblick).
Alternativen im Vergleich
1. Reine Gas-Brennwert (nur Übergang)
- Anschaffung: 8.000–12.000 €
- Förderung: 0 %
- Zukunftsfähig: Nein — spätestens 2045 muss raus
- Empfehlung: Nur als Notlösung, wenn keine Alternative geht
2. Hybrid: Wärmepumpe + Gas-Brennwert
- Anschaffung: 32.000–40.000 €
- Förderung: 30 % auf WP-Anteil (= ca. 6.000–8.000 € Zuschuss)
- Zukunftsfähig: Bedingt — Gas-Anteil läuft langfristig aus
- Empfehlung: Sinnvoll für Altbauten ohne komplette Sanierung — WP deckt 80 % der Heizlast, Gas nur extrem-kalte Tage
3. Wärmepumpe (Luft-Wasser)
- Anschaffung: 28.000–35.000 €
- Förderung: bis 70 % (= 8.500–17.500 € Eigenanteil)
- Zukunftsfähig: Ja — bis 2050+ förderfähig und betriebsfähig
- Empfehlung: Erste Wahl 2026, wenn Gebäude für Niedertemperatur geeignet
4. Pellets
- Anschaffung: 22.000–30.000 €
- Förderung: bis 70 %
- Zukunftsfähig: Ja, aber Lagerraum nötig
- Empfehlung: Sinnvoll bei Altbauten mit großer Heizlast und vorhandenem Lagerraum
5. Fernwärme-Anschluss
- Anschaffung: 5.000–10.000 € (Anschlusskosten)
- Förderung: bis 70 % auf Anschluss + Übergabestation
- Zukunftsfähig: Ja, wenn Netz vorhanden
- Empfehlung: Top-Option in Innenstädten — in der Pfalz nur in Speyer und Landau partiell verfügbar
Kostenvergleich Gesamt-Lebenszyklus
20-Jahres-Berechnung für EFH 140 m² in der Pfalz mit 18.000 kWh Heizbedarf:
Gas-Brennwert (Lebensdauer 20 Jahre)
- Anschaffung: 10.000 €
- Wartung 20 J × 180 €: 3.600 €
- Brennstoff 20 J × 18.000 kWh × 0,12 €: 43.200 €
- CO₂-Steuer (2026: 55 €/t, steigt bis 2030 auf 200 €/t): ca. 8.000 € über Laufzeit
- Gesamt: ca. 64.800 €
Wärmepumpe (Lebensdauer 20 Jahre)
- Anschaffung 30.000 € minus Förderung 21.000 € = 9.000 € Eigenanteil
- Wartung 20 J × 200 €: 4.000 €
- Strom 20 J × 4.500 kWh × 0,30 € (WP-Tarif): 27.000 €
- Gesamt: ca. 40.000 €
Wärmepumpe spart über 20 Jahre rund 25.000 € gegenüber neuer Gas-Brennwert. Plus: Wertsteigerung des Hauses durch zukunftssichere Heizung.
Kommunale Wärmeplanung Pfalz
Bis 30. Juni 2028 müssen alle Gemeinden in Deutschland eine kommunale Wärmeplanung vorlegen. Diese legt fest:
- Gibt es ein Fernwärme-Netz? Wo?
- Wo ist Wasserstoff-Netz geplant?
- Welche Wärmequellen sind langfristig empfohlen?
Stand April 2026 in der Pfalz
- Speyer: Wärmeplan beschlossen — Fernwärme-Ausbau im Stadtkern, sonst Wärmepumpe empfohlen
- Ludwigshafen: Plan veröffentlicht — Fernwärme aus BASF in mehreren Stadtteilen ausgebaut
- Landau: Plan in Bearbeitung — voraussichtlich Q3/2026 fertig
- Schifferstadt, Mutterstadt, Hochdorf-Assenheim, Limburgerhof: Plan in Vorbereitung — voraussichtlich 2027
- Bad Dürkheim, Neustadt: Plan in Bearbeitung — Q4/2026
Bis Ihre Gemeinde den Plan vorgelegt hat, dürfen Sie noch reine Gasheizungen einbauen — wir empfehlen es trotzdem nicht (siehe Kostenvergleich).
Strategie: Wann tauschen?
Szenario 1: Gasheizung 5–10 Jahre alt, läuft
Empfehlung: Nichts überstürzen. In 5–8 Jahren strategisch planen, Wärmepumpe vorbereiten (Heizflächen-Tausch falls nötig, PV-Anlage, etc.).
Szenario 2: Gasheizung 12–20 Jahre alt
Empfehlung: Förderfenster nutzen. 70 % BEG-Förderung gibt's nicht ewig — wer 2026/2027 wechselt, ist klar im Vorteil. Wir machen kostenlos die Heizlastberechnung.
Szenario 3: Gasheizung > 25 Jahre alt
Empfehlung: Sofort modernisieren. Effizienz alter Brenner liegt bei 70–80 % statt 95–105 % bei Brennwert. Sie verbrennen Geld jeden Tag.
Szenario 4: Heizung defekt im Winter
Empfehlung: Notfall-Reparatur, dann ruhig planen. Falls Reparatur unwirtschaftlich: Übergangs-Gasheizung mieten (Lichtblick, Senec etc.) und in 6–12 Monaten Wärmepumpe einbauen mit voller Förderung.
FAQ
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