Seit dem 29. Juli 2026 gilt das Gebäudemodernisierungsgesetz. Eine Austauschpflicht für alte Kessel gibt es nicht mehr, die 65-%-Regel für neue Heizungen ist weg. Neue Gas- und Ölheizungen müssen ab 2029 schrittweise mit Biobrennstoff laufen. Gefördert wird nur, was erneuerbar heizt: Die KfW zahlt seit dem 21. Juli 2026 30 % Grundförderung plus Boni, zusammen höchstens 70 %, bei kleinen Einkommen 80 %. Vom ersten Termin bis zur fertigen Anlage vergehen meist 10–14 Wochen.
Muss ich tauschen? Das neue Heizungsrecht
Am 29. Juli 2026 ist das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) in Kraft getreten. Es löst das alte Gebäudeenergiegesetz ab, das viele als „Heizungsgesetz“ kannten. Für Hausbesitzer ändert sich einiges.
Keine Austauschpflicht mehr
Bisher mussten Konstanttemperaturkessel nach 30 Jahren raus. Diese Regel ist gestrichen. Eine Heizung, die läuft, dürfen Sie weiter betreiben und reparieren lassen. Was weiter gilt: Der Schornsteinfeger misst den Abgasverlust. Hält ein Kessel die Grenzwerte nicht mehr ein, muss er nachgebessert oder ersetzt werden.
Neue Heizung: freie Wahl, aber mit Bio-Treppe
Die Pflicht, dass jede neue Heizung zu 65 % mit erneuerbarer Energie läuft, ist weggefallen. Sie dürfen wieder eine Gas- oder Ölheizung einbauen. Wer das nach dem 29. Juli 2026 tut, muss aber einen wachsenden Anteil Biogas, Bioöl oder Wasserstoff nutzen:
- ab 2029: mindestens 10 %
- ab 2030: mindestens 15 %
- ab 2035: mindestens 30 %
- ab 2040: mindestens 60 %
Wie teuer diese Brennstoffe dann sind, weiß heute niemand. Eine Hybridheizung aus Wärmepumpe und Gaskessel erfüllt die Vorgaben bis 2035 unter bestimmten Bedingungen.
Was weiter gilt
- Ungedämmte, zugängliche Heizungs- und Warmwasserleitungen in unbeheizten Räumen müssen gedämmt werden.
- Wer ein Ein- oder Zweifamilienhaus kauft, hat zwei Jahre Zeit für bestimmte Nachrüstpflichten, zum Beispiel die Dämmung der obersten Geschossdecke.
Heizungsarten im Vergleich
1. Luft-Wasser-Wärmepumpe
Die bauen wir am häufigsten ein. Sie holt die Wärme aus der Außenluft und läuft auch bei Frost zuverlässig. Vorteile: keine Bohrung, wird gefördert, niedrige Betriebskosten, wenn das Haus mit niedrigem Vorlauf warm wird. Nachteile: In schlecht gedämmten Häusern mit kleinen Heizkörpern müssen oft einzelne Heizkörper getauscht werden. Das Außengerät braucht einen gut geplanten Platz wegen des Schalls.
Erfahrungswert: 28.000–35.000 € · Eigenanteil nach Förderung: je nach Bonus ab rund 5.600 €
2. Sole-Wasser-Wärmepumpe (Erdwärme)
Sie nutzt die gleichmäßige Wärme im Boden und ist die effizienteste Wärmepumpe. Dafür braucht es Erdkollektoren mit viel Gartenfläche oder Erdsonden mit Bohrung. In Wasserschutzgebieten sind Bohrungen eingeschränkt oder verboten. Das klären wir vorab mit der Behörde.
Erfahrungswert: 38.000–55.000 € mit Erdarbeiten
3. Gas-Brennwert
Seit Juli 2026 wieder ohne Einschränkung erlaubt, aber mit der Bio-Treppe ab 2029 (siehe oben). Gefördert wird eine Gasheizung nicht. In einer Hybridanlage zusammen mit einer Wärmepumpe kann die Wärmepumpe gefördert werden.
Erfahrungswert: 8.000–12.000 € allein · Hybrid mit Wärmepumpe: 32.000–40.000 €
4. Pellets / Holz
Gut für ältere Häuser mit hohem Wärmebedarf, wenn Platz für ein Lager da ist. Pelletheizungen werden von der KfW gefördert, wenn sie die technischen Anforderungen erfüllen. Vorteil: hohe Vorlauftemperaturen, also auch mit kleinen Heizkörpern. Nachteil: Lagerraum, Asche, jährliche Reinigung, schwankende Pelletpreise.
Erfahrungswert: 22.000–30.000 €
5. Solarthermie dazu
Kollektoren auf dem Dach machen Warmwasser und können die Heizung unterstützen. Als alleinige Heizung reicht das nicht. Zusammen mit einer Pellet- oder Wärmepumpenheizung kann sie über das Jahr einen guten Teil des Warmwassers liefern. Erfahrungswert: 6.000–9.000 € für 6–8 m² Kollektorfläche.
6. Hybridheizung
Die Wärmepumpe übernimmt den Großteil, ein Gaskessel springt an den kältesten Tagen ein. Das kann sinnvoll sein, wenn ein Altbau sich nicht ganz auf niedrige Vorlauftemperaturen umstellen lässt. Wir empfehlen das nur, wenn es wirklich nötig ist. Meist reicht eine richtig ausgelegte Wärmepumpe.
Welche Heizung passt zu Ihrem Haus? Wir schauen es uns an.
Heizlastberechnung, Hydraulik-Check und Vorschlag mit bis zu drei Varianten. Unverbindlich bei Ihnen vor Ort.
Termin vereinbaren →Kosten für ein Einfamilienhaus mit 140 m²
Die folgenden Zahlen sind Erfahrungswerte für ein Einfamilienhaus mit 140 m², mittlerer Dämmstandard, vier Personen. Jedes Haus ist anders, ein Angebot gibt es nach dem Termin vor Ort.
Wärmepumpe (Luft-Wasser)
- Anlage, Hydraulik, Inbetriebnahme: 28.000–32.000 €
- Puffer- und Warmwasserspeicher: 3.000–5.000 €
- Altanlage ausbauen, Schornsteinfeger: 1.500–2.500 €
- Gesamt: ca. 32.500–39.500 € (förderfähig: höchstens 28.000 €)
- Förderung zwischen 30 % (8.400 €) und 80 % (22.400 €): Eigenanteil ca. 10.100–31.100 €
Pelletheizung
- Pelletkessel, Pufferspeicher, Fördersystem: 18.000–24.000 €
- Lagerraum herrichten (oft im alten Heizraum): 2.000–4.000 €
- Schornstein anpassen, falls nötig: 1.500–3.500 €
- Gesamt: ca. 21.500–31.500 €, davon förderfähig höchstens 28.000 €
Gas-Brennwert und Hybrid
- Gas-Brennwert allein: 8.000–12.000 €, keine Förderung
- Hybrid mit Wärmepumpe: 32.000–40.000 €, Förderung nur für den Wärmepumpen-Teil
Laufende Kosten: eine Beispielrechnung
Annahme: 18.000 kWh Wärmebedarf im Jahr. Die Preise sind Beispielwerte, keine Prognose. Rechnen Sie am besten mit Ihren eigenen Tarifen nach.
- Wärmepumpe (Jahresarbeitszahl 3,5, Strom 28 ct/kWh): rund 5.140 kWh Strom, ca. 1.440 €/Jahr
- Gas-Brennwert (Nutzungsgrad 95 %, Gas 12 ct/kWh): rund 18.950 kWh Gas, ca. 2.270 €/Jahr
- Öl-Brennwert (Nutzungsgrad 95 %, Heizöl 1,15 €/l): rund 1.900 l, ca. 2.180 €/Jahr
- Pellets (rund 4 t, 320 €/t): ca. 1.280 €/Jahr
Grundgebühren, Wartung und CO₂-Preis-Entwicklung sind darin nicht enthalten. Der CO₂-Preis liegt 2026 zwischen 55 und 65 € pro Tonne und verteuert Gas und Öl. Frühestens ab 2028 soll er über den europäischen Emissionshandel laufen.
Die KfW-Förderung
Für den Heizungstausch im Wohnhaus ist die KfW zuständig (Programm 458). Seit dem 21. Juli 2026 gelten diese Sätze:
Zusammen höchstens 70 %, bei einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 30.000 € höchstens 80 %. Gefördert werden höchstens 28.000 € Kosten für die erste Wohneinheit. Der Klimabonus sinkt ab 1. Februar 2027 jedes halbe Jahr um vier Prozentpunkte. Alle Details und ein Rechenbeispiel stehen in unserem Ratgeber zur Wärmepumpen-Förderung.
Wer beantragt, und wann?
Sie als Eigentümer stellen den Antrag im Portal „Meine KfW“, bevor die Arbeiten beginnen. Dazu brauchen Sie eine Bestätigung zum Antrag (BzA), die bei der Heizungsförderung auch der Fachbetrieb ausstellen darf, und einen Vertrag mit Förder-Vorbehalt. Das bereiten wir vor.
Was gefördert wird
- Wärmepumpen von der BAFA-Liste, Jahresarbeitszahl mindestens 3,0
- Pellet- und andere Biomasseheizungen
- Solarthermie
- Anschluss an ein Wärmenetz
- Bei Hybridanlagen der erneuerbare Teil
Neue Gas- und Ölheizungen werden nicht gefördert.
Ablauf in zehn Schritten
Termin und Bestandsaufnahme
Wir schauen uns Heizung, Leitungen, Heizkörper, Schornstein und Stromanschluss an. Kostenlos. Dauer: etwa 60 bis 90 Minuten.
Heizlastberechnung nach DIN EN 12831
Raum für Raum. Daraus folgt die richtige Größe der Anlage. Zu groß oder zu klein kostet später jedes Jahr Geld.
Vorschlag mit zwei bis drei Varianten
Schriftlich, mit Vor- und Nachteilen und Kosten.
Festpreis-Angebot
Mit allem, was dazugehört: Anlage, Hydraulik, Ausbau der Altheizung, Inbetriebnahme.
Vertrag mit Förder-Vorbehalt
Der Vertrag gilt nur, wenn die KfW zusagt. Diese Klausel ist Pflicht. Ohne sie ist die Förderung weg.
BzA und KfW-Antrag
Wir stellen die Bestätigung zum Antrag aus. Sie laden sie mit dem Vertrag im Portal „Meine KfW“ hoch.
Zusage abwarten
Erst wenn die Zusage da ist, bestellen wir und fangen an. Vorher wird nichts eingebaut.
Lieferung und Ausbau der Altanlage
Wir bauen die alte Heizung aus und melden die Stilllegung dem Schornsteinfeger. Die Lieferzeit hängt vom Hersteller ab.
Montage, meist 2–4 Tage
Außengerät, Innengerät, Hydraulik, Speicher, Elektroanschluss.
Inbetriebnahme und Nachweis
Einweisung, Übergabeprotokoll, hydraulischer Abgleich. Die Rechnungen reichen Sie innerhalb von sechs Monaten nach der letzten Rechnung bei der KfW ein, dann wird ausgezahlt.
Was Ihr Haus mitbringen muss
Stromanschluss und Zähler
Die meisten Wärmepumpen fürs Einfamilienhaus brauchen einen dreiphasigen Anschluss mit 400 V. In älteren Häusern muss der Zählerschrank oft erneuert werden. Die Anmeldung beim Netzbetreiber läuft über den Elektriker, das planen wir mit ein.
Heizflächen: Vorlauf möglichst unter 55 °C
Je niedriger die Vorlauftemperatur, desto weniger Strom braucht die Wärmepumpe. Mit der Heizlastberechnung prüfen wir, ob Ihre Heizkörper das Haus am kältesten Tag mit höchstens etwa 55 °C warm bekommen. Wenn nicht, tauschen wir gezielt einzelne Heizkörper oder rüsten in einzelnen Räumen Fußbodenheizung nach. Erfahrungswert: 300–500 € pro Heizkörper.
Platz für das Außengerät
Schwingungsfrei aufgestellt, nicht direkt vor dem Schlafzimmerfenster des Nachbarn. Für die Schallwerte an der Grundstücksgrenze machen wir vorab eine Schallberechnung. In eng bebauten Ortskernen ist das Platzproblem manchmal kniffliger, eine Lösung findet sich meistens trotzdem, zur Not mit Wandkonsole.
Schornstein
Mit einer Wärmepumpe brauchen Sie den Schornstein nicht mehr. Bei einer Pelletheizung muss er zur neuen Feuerstätte passen. Oft ist ein Edelstahlrohr nötig, das klärt der Schornsteinfeger.
Was in der Pfalz dazukommt
Mildes Klima
Die Vorderpfalz und die Rheinebene gehören zu den wärmsten Gegenden Deutschlands. Lange Frostphasen sind selten. Für Luft-Wasser-Wärmepumpen ist das ein Vorteil.
Stromtarif und Netzentgelt
Viele Versorger bieten eigene Wärmepumpentarife an. Außerdem gibt es für Wärmepumpen als steuerbare Verbrauchseinrichtung nach § 14a EnWG ein reduziertes Netzentgelt. Welche Kombination für Sie passt, schauen wir zusammen an.
Häuser aus den 50ern bis 70ern
Typisch für unsere Gegend: dickes Mauerwerk, Fenster meist schon getauscht, wenig Dämmung. Auch hier ist eine Wärmepumpe oft möglich. Ob es in Ihrem Haus passt, zeigt die Heizlastberechnung.
Kommunale Zuschüsse
Einzelne Städte und Gemeinden zahlen eigene Zuschüsse zur Heizungsmodernisierung. Ob es in Ihrem Ort gerade ein Programm gibt, fragen wir vor dem Antrag nach.
Teure Fehler bei der Modernisierung
- Auftrag ohne Förder-Vorbehalt unterschrieben. Dann ist die Förderung weg.
- Wärmepumpe zu klein ausgelegt. Kalte Räume, der Heizstab läuft ständig, der Stromverbrauch steigt.
- Hydraulischer Abgleich vergessen. Für die Förderung muss er bestätigt werden. Bei uns gehört er immer dazu.
- Gerät aus dem Internet bestellt. Steht es nicht auf der BAFA-Liste, gibt es keine Förderung.
- Selbst eingebaut. Gefördert wird nur der Einbau durch einen Fachbetrieb.
- Nachweisfrist verpasst. Sechs Monate nach der letzten Rechnung, spätestens sechs Monate nach Ende des Bewilligungszeitraums. Danach verfällt der Zuschuss.
Häufige Fragen
Muss ich meine Heizung wegen des Heizungsgesetzes tauschen?
Was kostet Heizung modernisieren komplett?
Welche Förderung gibt es 2026?
Wärmepumpe oder Gas-Brennwert?
Wie lange dauert eine Heizungsmodernisierung?
Muss ich bei einer Heizungsmodernisierung das Dach mitsanieren?
Was passiert mit meiner alten Ölheizung?
Lohnt sich eine Wärmepumpe, wenn ich in fünf Jahren in Rente gehe?
Wie laut ist eine Wärmepumpe?
Brauche ich eine PV-Anlage zur Wärmepumpe?
Was kostet die jährliche Wartung?
Wie lange hält eine Wärmepumpe?
Wir schauen uns Ihre Heizung an.
Heizlastberechnung, Förder-Check und bis zu drei Varianten mit Festpreis. Ohne Verpflichtung.
Termin vereinbaren →Unterm Strich
Seit Juli 2026 zwingt Sie kein Gesetz mehr, eine laufende Heizung rauszuwerfen. Wer ohnehin tauschen will, sollte trotzdem nicht lange warten: Der Klimabonus der KfW sinkt ab Februar 2027 in Stufen, und neue Gas- und Ölheizungen müssen ab 2029 mit teurerem Biobrennstoff laufen. Wichtig ist die Reihenfolge: Beratung, Heizlastberechnung, Vertrag mit Förder-Vorbehalt, Antrag, dann Montage. Wer das durcheinanderbringt, verliert schnell einen fünfstelligen Betrag.
Wir begleiten Sie vom ersten Termin bis zur Inbetriebnahme aus einer Hand. Termin anfragen →
Stand: 21. Oktober 2026. Quellen: Gebäudemodernisierungsgesetz (BGBl. 2026 I Nr. 226), KfW-Merkblatt 458 (Stand 09/2026). Förderbedingungen ändern sich regelmäßig, beim Termin prüfen wir den aktuellen Stand.